Der frühe Bergbau an der Ruhr

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geboren: 1587 (Altena)?

gestorben: 1661


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Diederich von Diest

Diederich von Diest entstammt einem märkischen Adelsgeschlecht aus Breckerfeld mit Sitz in Altena.

Diederich von Diest wurde am 16. Januar 1632 zum Bergmeister für den märkischen Steinkohlenbergbau bestellt. Ihm oblag damit die Pflicht, für den geordneten Bergbau und die Einhaltung der Bergordnung zu sorgen. Er hatte seinen Wohnsizt zumindest zeitweise auf der Burg in Hörde (heute Dortmund).

Von Diest setzte insbesondere durch, dass die Bergwerke mit einer ordentlichen Verleihung geregelt und dabei genau vermessene Grenzen eingehalten und mit Lochsteinen markiert wurden. Ebenso sorgte er dafür, dass der Bergbautreibende den obligatorischen "Kohlenzehnten" an den Staat abführte. Von Diest stammt eine der ältesten bekannt bergrechtlichen Urkunden aus dem Jahr 1637 (Urkundentext), in der dem Cordt Stock ein Abbaurecht in der Stock & Scherenberger Hauptgrube verliehen wurde.

Diederich von Diest hat sich mit der Durchsetzung des "Kohlenzehnten" wohl insbesondere bei den Adligen (z.B. Familie von Romberg) unbeliebt gemacht. Vermutlich aus diesem Grund wurde er 1649 als Bergmeister abgelöst. Der Streit um den "Kohlenzehnten" währte dennoch lange Zeit weiter, bis der Landtag eine Regelung fand.

Sein Nachfolger Alexander Achilles blieb nur bis 1652 im Amt. Dann wurde Diederich von Diest wieder zum Bergmeister bestellt. Im Jahr 1661 starb Diederich von Diest. Er übte sein Amt bis zu seinem Tode aus.

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